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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Online-Bestellungen der Gady Gruppe Stand 2004

 

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. Vertragsabschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei gady.at aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Sie von uns eine Auftragsbestätigung zusätzlich mit dem Liefertermin, dem Ort und der Art der Abholung erhalten.

III. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inkl. Umsatzsteuer zu verstehen.

Die Preise sind gültig, solange auf dieser Homepage veröffentlicht, Druckfehler ausgenommen.

IV. Zahlungsbedingungen

Der Besteller kann den Kaufpreis bar bei Abholung oder per Nachnahme bei Lieferung zahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma Gady berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) Prozent über dem Basissatz der Österreichischen Nationalbank zu fordern. Auch treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

V. Vertragsrücktritt

Besteller, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von sieben Werktagen ab Erhalt der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist innerhalb der Frist schriftlich (auch per E-Mail) abzusenden, Samstage zählen nicht als Werktage.

Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden.

Die Ware ist in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückzuschicken. Bei Artikel, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt ist, wird von uns ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Teile fehlen.

VI. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Der Schuldner verpflichtet sich, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 4,-- zu bezahlen.

VII. Lieferung und Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für die Übersendung der von Ihnen bestellten Ware. Auf Wunsch werden jedoch Übersendungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für die Lieferung die tatsächlich aufgewendeten Kosten basierend auf den am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Frachtgebühren der gewählten Liefer- bzw. Transportart in Rechnung gestellt.

Alle Sendungen gehen stets auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Bevollmächtigten (Zusteller) ist unsere Lieferverpflichtung erfüllt.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen.

Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 (zwei) Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.

Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 2 (zwei) Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens oder des jeweiligen Niederlassungsstandortes.

X. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

XI. Mangelhaftung und Gewährleistung

Liegt ein Mangel der Ware vor, kann der Besteller Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 7 (sieben) Tagen an die Firma Gady zurückzusenden.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles hiervon.

Im Zuge der Gewährleistung ersetzte mangelhafte Waren oder Teile gehen in Eigentum des Lieferers über. Die Gewährleistung erlischt, wenn von anderer Seite als durch den Lieferer Eingriffe ab der von ihm gelieferten Ware vorgenommen werden oder wenn der Besteller die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes nicht befolgt.

Für Schäden, die bei der Lieferung der Ware entstehen, übernimmt die Firma Gady keine Haftung, diese obliegt dem Zusteller.

XII. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Liefer- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XIV. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XV. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Zur Entscheidung aller aus der Bestellung entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

XVII. Datenschutz, Adressenänderung

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die in der Bestellung mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieser Bestellung von uns gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden ausschließlich zu seiner individuellen Betreuung, der Übersendung von Produktinformationen oder der Unterbreitung von Serviceangeboten verwendet und ggf. an Unternehmen der Gady Gruppe weitergegeben. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und der Kunden wird keine unerwünschten Zusendungen erhalten, die auf dessen Angaben auf der Gady Homepage zurückzuführen sind. Die Firma Gady sichert zu, dass die Kundenangaben entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

 XVIII. Hol- und Bringservice

Das Kundenfahrzeug wird nicht zwingend auf der kürzesten Strecke zwischen Kunden- und Gady-Family-Standort bewegt. Im Fahrzeug kann sich mehr als eine Person des Dienstleisters befinden. Haftungsbeschränkung auf die Versicherungsleistung des externen Dienstleisters.

XIX. Copyright

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Texte, Fotomaterial und Grafiken und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Für Sie sind wir da!

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